Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen. Auch regionale Auflagen für bestimmte Hotspots stünden nach der Übergangsfrist, die am 2. April endet, zunächst nicht an, sagte der Grüne am Dienstag in Stuttgart. «Im Moment sind wir von einer Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen noch weit entfernt. Insofern müssen die Leute nicht damit rechnen, dass wir im Moment zu Hotspot-Regelungen kommen.»
Er schloss aber nicht aus, zu regionalen Auflagen zu greifen, wenn die Pandemie sich wieder zuspitze. «Notfalls werden wir das machen.» In der grün-schwarzen Koalition war nach dpa-Informationen erwogen worden, nach der Übergangsphase das ganze Land zum «Hotspot» zu erklären. Kretschmann sagte jedoch: «Das Land zu einem Hotspot zu erklären, hatte ich noch niemals vor.» Er erneuerte seine Kritik am Bund, der den Ländern den Instrumentenkasten im Kampf gegen die Pandemie mitten in der Omikron-Welle wegnehme. Vom 3. April an übernehme der Bund die Verantwortung für die Pandemie. «Ich habe es nicht zu verantworten», stellte Kretschmann fest.