Der Fachdienst Gesundheit im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am Montag, den 29. November 2021, rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für den Stadtkreis Ulm seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder stabil unter dem Wert von 500 pro 100.000 Einwohner liegt.
Damit entfällt ab Dienstag, den 30. November 2021, die nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr für Ungeimpfte sowie nicht von Covid-19 genesene Personen. Laut der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg entfällt beim Unterschreiten dieses Schwellenwertes zudem die 2G-Regel im Einzelhandel. Es gilt dort dann wieder die 3G-Regel.
Die Grundlage für diese Feststellung und maßgeblicher Indikator für die Corona-Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die einzelnen Land- und Stadtkreise ausweist. Das für die Stadt Ulm zuständige Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat die entsprechende offizielle Feststellung bereits auf der Webseite des Landratsamtes in der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Da der Alb-Donau-Kreis weiterhin eine 7-Tage-Inzidenz von über 500 aufweist, bleiben die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte und nicht von Covid-19 genese Personen sowie die 2G-Regel im Einzelhandel für den Landkreis bestehen.