In den vergangenen Monaten sind zahlreiche Fichten vom Sturm beschädigt oder sogar umgeworfen worden. Zudem gibt es noch vereinzelt Bäume im Wald, in die sich bereits letztes Jahr Borkenkäfer eingebohrt haben, die aber erst jetzt als käferbefallen zu erkennen sind. Das liegende Sturmholz, aber auch stehende abgebrochene Fichten bieten den Käfern bei ihrem Ausfliegen im Frühjahr beste Entwicklungsmöglichkeiten. Um die daraus folgenden Borkenkäferschäden einzudämmen, muss deswegen jetzt gehandelt werden.
Das Kreisforstamt bittet Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zu kontrollieren, ob sich in ihrem Wald vom Borkenkäfer befallene Bäume sowie bruttaugliches Fichtenholz befinden. Bis zum 31. März 2022 sollten diese Bäume aufgearbeitet und aus dem Wald transportiert oder anderweitig brutuntauglich gemacht werden.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die keine Möglichkeit haben, das Holz selbst aufzuarbeiten, werden gebeten, sich an ihren Förster zu wenden, um Alternativen zu besprechen.