Ein eigenes Kind, das wünschen sich viele. Doch manchmal lassen gewisse Umstände ein leibliches Kind nicht zu. Eine Möglichkeit, dennoch ein Kind zu bekommen, ist die Adoption. Seit 1900 sind Adoptionen in ganz Deutschland möglich. Dabei ist das adoptierte Kind nicht mehr mit den leiblichen Eltern, sondern mit den Adoptiveltern verwandt. Doch kann man auch alleine ein Kind adoptieren?
Wenn Lebenspartner miteinander verheiratet sind, kann das Kind nur gemeinsam adoptiert werden, auch bei gleichgeschlechtliche Ehen. Falls ein Paar nicht verheiratet ist, kann nur eine Person das Kind alleine adoptieren und hat das alleinige Sorgerecht. Aber kann man auch als Single ein Kind alleine adoptieren?
Grundsätzlich ist die Adoption als Single auch möglich. Allerdings sollte damit gerechnet werden, dass die Prüfung, ob man als Adoptivpapa oder Adoptivmama infrage kommt, kritischer ausfallen kann, als die von Paaren.
Auch das Adoptieren von Kindern aus dem Ausland ist möglich, gestaltet sich für Singles allerdings schwieriger als für Paare. In vielen Ländern ist eine Adoption nur für alleinstehende Frauen erlaubt, wie beispielsweise in Haiti. Ansonsten läuft die Single-Adoption ähnlich ab, wie die Adoption von Paaren.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert, was die Grundvoraussetzungen für eine Adoption sind. Zum einen muss die adoptierende Person mindestens 25 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es dabei nicht, so das BMFSFJ, entscheidend ist der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und dem Kind, welches bei maximal 40 Jahren liegen darf. Außerdem wird die Persönlichkeit der Adoptiveltern geprüft, aber auch die Gesundheit, Wohnsituation und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dies alles ist deshalb von großer Bedeutung, da immer das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.
Für eine Adoption werden verschiedene Unterlagen benötigt. Zum einen die eigene Geburts-Urkunde, Nachweise über das Einkommen und Vermögen und ein polizeiliches Führungszeugnis. Zusätzlich ein Gesundheitszeugnis und einen ausführlichen Lebenslauf, so das BMFSFJ.