Kann ich auf Homeoffice bestehen?

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Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist aufgehoben und die Arbeitgeber entscheiden wieder selbst über Schutzmaßnahmen. Kann ich trotzdem weiterhin von zuhause aus arbeiten?

Seit Anfang Februar dürfen die Arbeitgeber wieder selbst darüber entscheiden, welche Corona-Schutzmaßnahmen sie in ihrem Unternehmen umsetzen möchten. Abstandsregeln spielen keine Rolle mehr, alle Mitarbeitenden können wieder ins Büro kommen. Viele freuen sich darüber, wieder ins Büro zurückzukehren und ihre Kolleg*innen wieder regelmäßig zu sehen. Einige würden aber gerne weiterhin remote arbeiten, zumindest einen Teil der Woche.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Kann ich also darauf bestehen, weiterhin zumindest einen Teil der Woche von Zuhause aus zu arbeiten? Rechtlich gesehen, nein. Ein Recht auf Homeoffice gab es aber bereits vor der Aufhebung der Arbeitsschutzverordnung schon nicht, der Arbeitgeber musste die Möglichkeit des Homeoffices nur im Rahmen des Hygienekonzepts berücksichtigen. Da nun die Regeln des Arbeitgebers gelten, kann dieser alle Mitarbeitenden wieder ins Büro ordern, sofern keine betriebliche Vereinbarung vorliegt, die über die Arbeitsschutzverordnung hinausgeht.

Kann ich trotzdem noch remote arbeiten?

In vielen Branchen hat man dennoch gute Chancen, weiterhin von Zuhause aus arbeiten zu können. Viele Unternehmen hatten die Sorge, dass sich das Homeoffice negativ auf die Produktivität der Beschäftigten auswirken könnte, was aber bisher noch nicht bestätigt wurde. Wenn du deine Arbeit auch gut von zuhause aus möglich ist, kannst du also bei deinen Vorgesetzten nachfragen, wie Homeoffice bei deinem Arbeitgeber geregelt ist. Arbeitgeber müssen zwar nicht zustimmen, aber sich trotzdem weiterhin mit dem Thema Homeoffice auseinandersetzen.

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