Der Name Müller kommt in Deutschland über 25.000-mal vor und liegt weltweit im Bereich der Top 500 häufigsten Nachnamen.
Bei der Geburt erhält jedes Kind einen Vor- und Zunamen. Der Zuname ist, anders als der Vorname des Kindes, nicht frei wählbar. Der Zu- oder auch Nachname kann sich durch Heirat, Scheidung oder Adoption im Laufe des Lebens ändern. Aber kann ich meinen eigenen Nachnamen ändern lassen?
Grundsätzlich nein, das Gesetz über die Änderung von Familien und Vornamen (Namensänderungsgesetz -NamÄndG) § 3 besagt:
(1) Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
(2) Die für die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbar Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden.
Eine Namensänderung ist nur in gewissen Ausnahmefällen möglich. Es ist möglich den Namen zu ändern, wenn der Name anstößig klingt, die Person durch einen schwierigen Nachnamen benachteiligt wird oder wenn mehrere Schreibweisen wie „ß“ oder „ss" bestehen und der Person im Ausland Probleme machen können.