Grundsätzlich wird der Rundfunk in zwei Gruppen unterteilt. Es gibt private Rundfunkunternehmen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. So finanzieren sich die privaten Radio- und Fernsehsender durch Werbeschaltungen selbst. Zu den privaten Radiosendern zählt u.a. auch DONAU 3 FM.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hingegen wird zum Großteil durch die Beiträge finanziert, wofür alle in Deutschland gemeldeten Personen zahlen. Dabei ist egal, ob du den Rundfunk tatsächlich benutzt.
Demnach muss jede Person ab 18 Jahren diese Kosten mittragen. Allerdings fallen die Kosten pro Haushalt und nicht pro Kopf an, sodass Wohngemeinschaften lediglich einen Beitrag abgeben müssen. Wer allerdings die Beiträge nicht zahlt, wird zunächst einmal verwarnt und muss einen Zuschlag von mind. acht Euro zuzüglich der angefallenen Beitragskosten zahlen. Im schlimmsten Fall kann es bis zu einer Haftstrafe von wenigen Monaten kommen.
Für alle Auszubildende und Studierende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG in Anspruch nehmen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, gibt es gute Nachrichten: Sie können eine Befreiung beantragen.
Also zahlt weiterhin fleißig eure Rundfunkbeiträge, sonst wird’s noch teurer.