Kann ich einen Einkaufswagen behalten?

Kann ich...?

Auf dem Parkplatz eures Lieblingssupermarktes ist euch vielleicht mal folgender Gedankengang beim Anblick eures vollen Einkaufswagens gekommen: "Das Einräumen dauert so lang, dann muss ich das Ding noch zurückschieben, der Unterstand ist so weit weg, das Anketten ist so kompliziert und immer springt dabei die 50-Cent-Münze raus und fliegt in den Gully, so hab ich diesen Monat schon 5 Euro verloren...

…Kann ich den Einkaufswagen nicht einfach mitnehmen?“

Nein, denn wenn ihr einen Einkaufswagen mitnehmt und behaltet, etwa weil ihr damit Rennen fahren wollt, macht ihr euch gemäß Paragraph 246 des Strafgesetzbuches wegen Unterschlagung strafbar. ABER: Nehmt ihr den Wagen mit, um etwa eine schwere Ware zu transportieren und bringt ihn anschließend sofort zurück, besteht kein Straftatbestand, hier liegt eine Gebrauchsanmaßung vor.

Also kann ich den Einkaufswagen problemlos leihen?

Nein, denn auch wenn ihr bei Rückgabe straffrei bleibt, so kommt hier das Zivilrecht ins Spiel: Leiht ihr unerlaubt den Einkaufswagen, so könnt ihr von dem betreffenden Laden Hausverbot bekommen. Zusätzlich kann eine Geldstrafe folgen. Sollten bestimmte Situationen erfordern, dass ihr den Einkaufswagen leiht, so solltet ihr das mit der jeweiligen Geschäftsleitung vorher absprechen.

Was, wenn ich den Einkaufswagen beim Mitnehmen beschädige?

Beschädigt ihr den Einkaufswagen oder werft diesen in den nächsten Graben, macht ihr euch gemäß Paragraph 303 des Strafgesetzbuches wegen Sachbeschädigung strafbar, was eine Geldstrafe und bis zu 2 Jahre Gefängnis nach sich ziehen kann.

 

 

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