Einige Fasnetsveranstaltungen in der Region wurden extra verschoben, um Terminkonflikte mit der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar zu vermeiden. Andernorts, wie zum Beispiel in Oberdischingen, ziehen dennoch auch am Wahlsonntag die Narren beim großen Fasnetsumzug durch die Innenstadt. Aber wie ist das eigentlich, kann ich mit meinem Kostüm und meiner bunten Schminke mal schnell ins Wahllokal, um meine Stimme für die Bundestagswahl abzugeben?
Grundsätzlich sind Kostüme bei der Wahl erlaubt, denn es gibt keine vorgeschriebene Kleidungsordnung. Trotzdem gibt es einige Punkte, die ihr beachten solltet.
Wichtig ist, dass ihr keine Kostüme tragt, die in irgendeiner Form Wahlwerbung oder parteipolitische Symbole enthalten, denn das gilt als unzulässige Wahlwerbung. Eure Kleidung sollte auch nicht vom Wahlvorgang ablenken oder für öffentliches Ärgernis sorgen.
Außerdem müsst ihr bei der Wahl erkennbar sein. Die Wahlhelfer müssen euer Gesicht gut erkennen können und in der Lage sein, euch klar zu identifizieren. Heißt: Masken kommen im Wahllokal runter und keine zu starke Schminke im Gesicht.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass es für die Wahl keine Kleidervorschrift gibt, sehr wohl aber Verhaltensregeln. Haltet ihr euch an diese, steht dem Wählen als Pirat oder Prinzessin also nichts mehr im Weg.
In Deutschland gibt es außerdem keine Vorschrift, die den Konsum von Alkohol vor der Wahl verbietet. Allerdings sollte man verantwortungsbewusst damit umgehen. Wenn ihr zu betrunken seid, um die Wahl selbstständig und korrekt durchzuführen, kann euch das Personal aus dem Wahllokal werfen. Also verzichtet besser auf das Vorglühen und trinkt, wenn überhaupt, erst nach der Wahl – aber natürlich nicht übertreiben.