Kann ich meinen Nachnamen ändern, ohne zu heiraten?

Kann ich...?

Herr Muschelknautz, Frau Gurke oder Herr Hodenberg. Wir alle kennen sie, die Personen mit den lustigen Nachnamen. Was ist, wenn mir mein Nachname nicht gefällt und ich nicht zufällig jemanden mit einem hübschen Nachnamen zum Heiraten habe? Kann man auch so seinen Nachnamen ändern?

Irgendwann hat wohl jeder die Phase in seinem Leben, in dem einem der eigene Name nicht mehr gefällt. Retten können wir es mit Spitznamen oder coolen Abkürzungen. Nur, was, wenn das nicht ausreicht?

Grundsätzlich gilt: Namen sind in Deutschland durch das Namensrecht geprägt. Änderungen des Vor- oder Nachbaressänderungen sind deshalb nur eingeschränkt möglich.

Wo kann ich meinen Namen ändern?

Die Zuständigkeit für die Namensänderung ist in den Bundes­ländern unterschiedlich geregelt. Wer seinen Namen ernsthaft ändern möchte, sollte sich bei der Gemeinde- oder Stadt­verwaltung im Wohnort erkundigen, welche Verwaltung hierfür zuständig ist.

Wie können Namen geändert werden?

Am einfachsten ist eine Namensänderung im familiären Kontext. Bei der Eheschließung, wenn der Nachname der Ehepartnerin oder des Ehepartners angenommen wird, wenn die Begründung einer Lebenspartnerschaft ansteht, einer Scheidung (meist erhält man seinen Geburtsnamen, also den Nachnamen, den man vor der Ehe hatte zurück) oder bei Adoptionen und der Bestimmung des Vornamens des Kindes nach der Geburt.

Was, wenn ich aber weder eine Heirat noch eine Scheidung in Aussicht habe und mich auch keiner adoptierenmöchte?

Kann ich trotzdem meinen Nachnamen ändern?

Es gibt tatsächlich die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung per Gesetz. Diese Ausnahme ermöglicht es den Vor- oder Nachnamen zu wechseln, aber nur dann, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat schreibt hierzu:

„Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. Hierzu gehören neben der Ordnungsfunktion des Namens und den sicherheits­rechtlichen Interessen auch die Identifikations­funktion des Namens.“

Das bedeutet, dass im Einzelfall darüber entschieden wird, ob mit dem bisherigen Namen verbundene Behinderungen vorliegt, die mit der Namensänderung beseitigt werden kann.

Wenn mir mein Name zu langweilig oder zu mir nicht passend erscheint, recht das als Grund nicht aus. Auch die Begründung, dass einem der Name nicht gefällt, ein anderer Name schöner klingt oder bei andern besser ankommt, ist kein ausreichender Grund für eine Namensänderung. Egal ob Vor- oder Nachname.

Ein kleiner Trost bleibt die Welt des Internets. Dort können wir uns mit lustigen Nicknames benennen, wie wir es wollen, ohne, dass wir eine Namensänderung beantragen müssen.

 

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