Insofern euer Arbeitsverhältnis nach der Probezeit endet, sei es beispielsweise durch eine Kündigung eurerseits oder durch den Arbeitgeber, so könnt ihr ein Zeugnis als Nachweis eures Arbeitsverhältnisses und als Beurteilung eurer Leistung einfordern. Solltet ihr die Probezeit nicht überstanden haben, erhaltet ihr in den meisten Fällen ein einfaches Zeugnis, ihr könnt aber ein qualifiziertes und ausführlicheres Zeugnis verlangen.
Sollte das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit aufgelöst sein und ihr ein ausführliches Zeugnis beantragt haben, so werden in diesem eure Leistung und das Arbeitsverhältnis in der Probezeit festgehalten. Der Arbeitgeber ist bei dem Zeugnis zur Wahrheit verpflichtet. Der Wortlaut der Kündigung kann dabei an die entsprechenden Umstände gebunden sein. Habt ihr selbstständig gekündigt, wird voraussichtlich „…verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch“ im Zeugnis festgehalten werden. Ein negativer Kündigungsgrund von Arbeitgeberseite, zum Beispiel schlechtes Verhalten, wird normalerweise nicht erwähnt und durch ein simples „Das Arbeitsverhältnis endet zum…“ umschrieben.
In diesem Fall besteht kein automatischer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Solltet ihr trotzdem ein Interesse daran haben, eure Leistung beurteilen zu lassen, könnt ihr ein Zwischenzeugnis beantragen.