Ausschlaggebend für die Beantwortung der Frage ist, wo und wie die Photovoltaik-Anlage errichtet werden soll. Je nachdem ist eine Baugenehmigung nötig oder nicht.
Solange die Anlage nicht an einem denkmalgeschützen Gebäude errichtet wird oder eine größere Fläche einnehmen soll, ist für den Privat-Nutzer keine Genehmigung nötig. Allerdings ist zu beachten, dass jedes Bundesland eigene gesetzliche Regelungen hat.
Generell gilt, wer unsicher ist, kann eine Bauanzeige stellen und die Behörde prüfen lassen, ob die geplante Anlage eine Genehmigung benötigt oder nicht.
In Baden-Württemberg sind alle Photovoltaik-Anlagen, die auf dem eigenen Dach oder auf fremden Dächern (Nachbardach) angebracht werden, genehmigungsfrei. Anlagen, die gebäudeunabhängig sind und mehr als drei Meter hoch und neun Meter lang sind, müssen hingegen genehmigt werden.
In Bayern verhält es sich ähnlich: Bei gebäudeunabhängigen Anlagen mit denselben Maßen und Hochhäusern muss eine Genehmigung eingeholt werden. Ohne zusätzlichen Aufwand hingegen können Solaranlagen auf Dachflächen, Flachdächern und Gebäudewänden errichtet werden.
Die Kosten für eine Baugenehmigung für eine Photovoltaik-Anlage belaufen sich auf etwa 1.000 Euro.
Grundsätzlich darf man als Heimwerker seine eigene Solaranlage aufstellen. Nur den Anschluss an das öffentliche Stromnetz und die Hauseinspeisung muss von einem Fachmann übernommen werden.
Allerdings ist das eigene Anbringen besonders auf Dächern nicht ganz ungefährlich! Daher ist Vorsicht geboten. Sichere Witterungsverhältnisse und Schutzausrüstung ist nicht zu vergessen.
Mittlerweile sind Balkonkraftwerke selbst für wenig Geld nahezu überall zu bekommen. Der Unterschied zu einer normalen Photovoltaik-Anlage liegt im Anschluss und der Größe. Denn das Balkonkraftwerk wird nur mithilfe eines Schuko-Steckers ans Stromnetz angebunden und die Paneele sind deutlich kleiner, sodass sie sich für den Balkon eignen. Sie können komplett ohne Fachkräfte errichtet werden.