Nur mal kurz nebenbei Angebote checken und den Warenkorb füllen – das kann euch neben Schnäppchen auch eine Abmahnung oder sogar Kündigung einbringen. Eine Rolle spielen hier aber neben der Dauer eures privaten Surfens auch die jeweiligen Regelungen am Arbeitsplatz. Prinzipiell müsst ihr euch bei der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz nach den Weisungen des Arbeitgebers richten.
Hier habt ihr etwas mehr Spielraum, solltet es aber trotzdem nicht übertreiben, sonst kann auch hier eine Abmahnung oder Kündigung erfolgen. Der Arbeitgeber kann in der Regel eure Nutzung des Firmenrechners einsehen. Sollte Unklarheit über die private Internetnutzung herrschen, solltet ihr das mit eurem Arbeitgeber abklären.
Hier ist es für den Arbeitgeber deutlich schwieriger, eure Aktivität zu überprüfen. Auch hier gilt: Wird das Smartphone am Arbeitsplatz zu oft privat genutzt, kann eine Abmahnung/Kündigung auf Grund der Verletzung der Arbeitspflicht drohen. Daher: Private Käufe besser auch privat erledigen.