Kein Urteil wegen illegaler Arbeiten in Naturschutzgebiet

Rappental in den Allgäuer Alpen

Zwei Angeklagte stehen wegen des illegalen Ausbaggerns eines Allgäuer Wildbachs vor Gericht. Nun endet das Verfahren ohne Urteil. Ein fragwürdiger Aktenvermerk einer Behörde hat damit zu tun.

Das Strafverfahren um den Umweltskandal im Rappenalptal in den Allgäuer Alpen endet ohne Urteil.

Die Parteien einigten sich vor dem Landgericht Kempten darauf, das Verfahren gegen die beiden Angeklagten einzustellen. Die Männer müssen allerdings dafür Geldauflagen in Höhe von 5.000 beziehungsweise 20.000 Euro an gemeinnützige Organisationen und den Staat zahlen. Sobald das Geld eingegangen ist, wird der Fall zu den Akten gelegt.

Die Angeklagten waren die Verantwortlichen von zwei Alpgenossenschaften, die vor knapp zwei Jahren den naturrechtlich streng geschützten Rappenalpbach auf etwa eineinhalb Kilometern Länge ausbaggern ließen. Mit dem unzulässigen Eingriff sollten Hochwasserschäden beseitigt und eine erneute Überflutung von Weidefächen verhindert werden. Die Genossenschaften waren für die Arbeiten an dem Gewässer allerdings nicht befugt. Solch gravierende Bauarbeiten wären auch nie genehmigt worden.

Landratsamt erstellte missverständliche Aktennotiz

Das Landratsamt Oberallgäu spielte bei den illegalen Arbeiten aber eine fragwürdige Rolle: Die Behörde hatte per Aktenvermerk gewisse Arbeiten an dem Gewässer erlaubt, dies hatten die Alpbauern als Erlaubnis zum Ausbaggern und zum Kanalisieren des Bachs gesehen. Vor Gericht räumte selbst der Sachbearbeiter des Amtes die Mängel des Vermerks ein.

Die missverständliche Notiz der Kreisbehörde wurde vom Vorsitzenden Richter Christoph Schwiebacher scharf kritisiert und führte nun zu der Einstellung des Verfahrens. Ursprünglich wollte die Strafkammer dieses bereits im Vorfeld des Prozesses beenden, doch die Staatsanwaltschaft bestand auf einer Verhandlung. Nachdem der Richter jetzt erneut einen Vorstoß in diese Richtung unternommen hatte, handelte der Staatsanwalt zwar noch höhere Geldauflagen als von Schwiebacher zunächst vorgeschlagen für die Angeklagten heraus, stimmte dann aber auch zu.

Steuerzahler muss für Renaturierung mit zahlen

Für den Steuerzahler dürfte der Umweltskandal, der auch schon den Landtag in München beschäftigt hatte, teuer werden. Denn bereits vor einem Jahr war das Ausbaggern des Wildbachs Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Dort stellte das Gericht ebenfalls eine erhebliche Mitverantwortung des Landratsamtes fest.

In der Folge einigten sich die Alpbauern und die Kreisbehörde in Sonthofen darauf, dass sie gemeinsam die Renaturierung des Rappenalpbachs finanzieren. Erste Sanierungsarbeiten hatten im vergangenen Jahr bereits stattgefunden.

Der Bund Naturschutz (BN) verlangt aber noch erhebliche weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des früheren Zustands und zur Wiedergutmachung der Schäden. «Da wird noch viele, viele Jahre etwas zu tun sein», sagte der BN-Regionalreferent Thomas Frey. Ein einzigartiger Lebensraum sei zerstört worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte die voraussichtlichen Kosten für die Wiederherstellung des Gewässers mit 860.000 Euro beziffert. Frey verwies darauf, dass nun die öffentliche Hand wegen des Vergleichs vor dem Verwaltungsgericht die Hälfte davon tragen müsse. Er forderte als Konsequenz besser funktionierende Naturschutzbehörden in Bayern. Dann wäre das Ganze nicht passiert.

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