Keine Klagen gegen A8-Albaufstieg – Projekt kann starten

Klagefrist verstrichen

Der Ausbau des A8-Albaufstiegs kann ohne rechtliche Hürden beginnen.

Der Ausbau des Albaufstiegs der A8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt hat eine entscheidende Hürde genommen: Bis zum Ablauf der Klagefrist am 4. März 2025 wurden beim Bundesverwaltungsgericht keine Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Damit hat der Beschluss voraussichtlich Bestandskraft, und das Großprojekt kann in die nächste Phase übergehen.

Das Planfeststellungsverfahren war äußerst anspruchsvoll. Die umfangreichen Planunterlagen und zahlreiche Einwendungen führten zu einem 600 Seiten starken Beschluss. Nun steht fest: Es gibt keine juristischen Einsprüche, die den Start des Bauvorhabens verzögern könnten.

Wichtige Entlastung für Verkehr und Anwohner

Regierungspräsidentin Susanne Bay betont die Bedeutung des Projekts: „Der neue Albaufstieg, der europaweit bedeutsam ist, wird einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Land leisten.“ Weniger Stau, mehr Sicherheit und eine Entlastung der Anliegerkommunen sind zentrale Ziele des Vorhabens.

Der Albaufstieg gilt als Engpass auf der wichtigen Ost-West-Achse zwischen Karlsruhe und München. Der Ausbau soll den Verkehrsfluss optimieren und Unfallgefahren reduzieren. Ein konkreter Baubeginn wurde noch nicht genannt.

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