Mit nur sieben Stimmen hatte Kevin Wiest die Wahl zum Oberbürgermeister in Laupheim am 24. April 2022 verloren.
Daraufhin klagte er gegen das Ergebnis. Als Grund für seine Klage gab Wiest mehrere Verfahrensfehler bei der Wahl an. So soll der Gemeindewahlausschuss etwa auf Antrag hin keine Neuauszählung vorgenommen haben. Eine Neuauszählung hatten die Stadt und das Regierungspräsidium Tübingen abgelehnt, da diese allein aufgrund eines knappen Ergebnisses rechtlich nicht zulässig gewesen sei.
Am Mittwoch gab das Verwaltungsgericht Sigmaringen bekannt, dass die Klage aufgrund eines Formfehlers zurückgewiesen wurde. Wiest hätte seine Klage innerhalb einer Woche einreichen müssen, die ist aber nicht geschehen.
Kevin Wiest ist also mit seiner Klage gegen die OB-Wahl in Laupheim gescheitert. Er könnte gegen dieses Urteil in Berufung gehen, aber er möchte es wohl dabei belassen, sagte er heute DONAU 3 FM.
„Auch wenn ich tatsächlich anderer Rechtsmeinung bin (…), werde ich nicht in Berufung gehen. Ich habe damals gesagt, ich werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts akzeptieren und so ist es auch.“, so Kevin Wiest im Interview.