Gegen 16.30 Uhr fuhren eine 15-Jährige und eine 14-Jährige mit einem vierrädrigen Opel-Leichtkraftrad auf einem Feldweg bei Kirchberg. An einer Kreuzung zur L264 bogen sie in die Straße ein und übersahen dabei offenbar einen von links kommenden Lkw.
Der 56-jährige Fahrer des Scania mit Anhänger, der in Richtung Kleinkellmünz unterwegs war, konnte den Zusammenstoß nicht verhindern.
Durch die Kollision wurden beide Insassinnen des Leichtkraftrads aus dem Fahrzeug geschleudert. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen starb die 15-Jährige noch an der Unfallstelle an ihren schweren Verletzungen.
Die 14-Jährige erlitt ebenfalls schwere Verletzungen und wurde per Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht. Der Lkw-Fahrer blieb unverletzt.
Die Verkehrspolizei Heidenheim hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen und versucht zu klären, wer das Leichtkraftrad zum Zeitpunkt des Unfalls fuhr. Die Staatsanwaltschaft beauftragte einen Gutachter zur genauen Rekonstruktion des Unfallgeschehens.
Die L264 musste für die Dauer der Unfallaufnahme in beide Richtungen gesperrt werden.
Ein vierrädriges Leichtkraftrad ist ein kleines motorisiertes Fahrzeug, das in die Kategorie der Leichtkrafträder fällt, aber anstelle der üblichen zwei Räder (wie bei Motorrädern oder Motorrollern) vier Räder hat.
Es handelt sich dabei in der Regel um sogenannte Leichtkraftfahrzeuge oder Quads, die einen kleinen Motor und ein geringes Gewicht haben.
Diese Fahrzeuge dürfen oft mit einem Führerschein der Klasse AM oder B gefahren werden und sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder 50 km/h und eine maximale Leistung von 15 kW (20 PS) begrenzt, abhängig von der spezifischen Zulassungskategorie.
Solche Fahrzeuge werden häufig von Jugendlichen genutzt, da sie teilweise schon ab 16 Jahren gefahren werden dürfen, je nach den nationalen Gesetzen, in Deutschland sogar schon ab 15 Jahren. Ein vierrädriges Leichtkraftrad bietet mehr Stabilität als ein zweirädriges, was es für Fahranfänger attraktiver macht.