Der Bund Naturschutz (BN) will eine kürzlich vom Landratsamt Oberallgäu erlassene Allgemeinverfügung zum Abschuss von Bibern vor dem Verwaltungsgericht Augsburg stoppen.
Die Klage liegt bereits beim Gericht, und der BN plant zusätzlich ein Eilverfahren, um die Verfügung schnellstmöglich zu stoppen.
Die Verordnung erlaubt den Abschuss von Bibern an gewerblich genutzten Fischteichen in drei Gemeinden sowie in einem Abstand von 30 Metern zu bestimmten Gleisabschnitten und Straßen.
Außerdem dürfen unbesetzte Biberdämme bei Tauwetter beseitigt werden, ohne dass dafür eine Einzelgenehmigung erforderlich ist.
Der Bund Naturschutz kritisiert, dass es sich bei der Verfügung um eine „Generalabschussgenehmigung auf relativ großer Fläche“ handelt. Der BN-Regionalreferent Thomas Frey betont, dass die Maßnahmen des Landratsamts weit über den rechtlichen Rahmen hinausgehen und „maßlos“ seien.
Das Landratsamt Oberallgäu rechtfertigt die Ausnahmeverordnung damit, dass sie notwendig sei, um „erhebliche wirtschaftliche Schäden, die Gesundheit des Menschen sowie die öffentliche Sicherheit“ zu schützen.
Landrätin Indra Baier-Müller betont, dass es nicht darum gehe, den Biberbestand zu dezimieren, sondern akute Gefahren zu beseitigen.