Kommunalwahlen in Baden-Württemberg: Alle Infos

Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Kaum eine Wahl gilt als so kompliziert wie die Kommunalwahl. Je nach Gemeinde haben die Wähler Dutzende Stimmen zu verteilen. Alle Infos dazu findet ihr hier:

Bei keiner Wahl haben die Menschen in Baden-Württemberg so viele Stimmen zu verteilen wie bei der Kommunalwahl am 09. Juni. Auf sie kommt eine wahre Flut an Kreuzchen zu. In einigen Gemeinden und Städten sind es mehr als 60 Stimmen, die jeder Wähler vergeben darf. Die Wahl gilt auch deswegen als eine der kompliziertesten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Kommunalwahlen im Südwesten.

Übrigens: Ebenfalls am 09. Juni finden die Wahlen des Europaparlaments statt. Wenn ihr für beide Wahlen berechtigt seid, bringt auch unbedingt beide Wahlbenachrichtigungen mit zur Wahl. Alle Infos zur Europawahl 2024 findet ihr hier.

Was wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl werden alle fünf Jahre die Gemeinderäte, Kreisräte und Ortschaftsräte gewählt. Bürgermeister werden allerdings nicht gewählt, deren Amtszeit beträgt acht Jahre.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Deutschen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem dürfen auch Bürger anderer EU-Staaten wählen, wenn sie seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der entsprechenden Gemeinde haben.

Wo kann ich wählen?

Abhängig von ihrer Heimatadresse müssen Wahlberechtigte in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher Wahlraum das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Diese wird in der Regel automatisch per Post zugestellt. Wahlberechtigte können aber auch einen Wahlschein beantragen, mit dem sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum ihres Kreises wählen können.

Wie wird gewählt?

Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg gehören mit zu den kompliziertesten Wahlen bundesweit. Bei den Gemeinderats- und Kreisratswahlen dürfen die Wähler kumulieren, das bedeutet einem Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben. Außerdem dürfen sie panaschieren, also ihre Stimmen auf verschiedene Listen und damit Kandidaten verteilen. Es gibt aber eine Ausnahme: Gibt es in einer Gemeinde nur eine oder gar keine Wahlliste, dürfen die Wähler nicht kumulieren.

Wichtig: Die Zahl der maximal zu vergebenen Stimmen darf nicht überschritten werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig. Wie viele Stimmen ihr vergeben dürft, steht auf dem Wahlzettel. Die Zahl der maximalen Stimmen variiert je nach Ort. Wer sich den Wahlzettel in Ruhe zu Hause anschauen möchte, kann natürlich auch per Briefwahl wählen.

Wie beantrage ich die Briefwahl?

Die Briefwahl kann am einfachsten und schnellsten per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Einfach den Code mit dem Handy abscannen, Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse erfassen und fertig. Ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, um die Briefwahl über den Postweg zu beantragen. Mit den Informationen auf der Wahlbenachrichtigung lässt sich die Briefwahl auch über die Internetseiten der jeweiligen Städte und Gemeinden beantragen.

Achtung: Die oben genannten Antragsstellungen sind nur bis Mittwoch, 05. Juni, möglich. Danach kann aufgrund der Postlaufzeit nicht mehr gewährleistet werden, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig beim Wähler ankommen.

Zu guter Letzt können die Unterlagen für die Briefwahl auch unter Vorlage des Personalausweises bis spätestens Freitag, 07. Juni, 18:00 Uhr beim jeweiligen Wahlamt beziehungsweise Rathaus oder den Bürgerdiensten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragt werden.

Welche Unterstützung gibt es für Menschen mit Behinderung?

Wähler mit Behinderung haben die Möglichkeit barrierefrei zu wählen. Aus der Wahlbenachrichtigung geht hervor, ob der eigene Wahlraum barrierefrei ist. Wenn das nicht der Fall ist, kann eine neue Wahlbenachrichtigung für einen geeigneten Wahlraum beantragt werden. Betroffene können sich von einer Hilfsperson ihrer Wahl begleiten und unterstützen lassen. Natürlich ist auch die Briefwahl möglich. Die für eine Beantragung eines Wahlscheins notwendigen Informationen findet man auf der Wahlbenachrichtigung.

Wann gibt es Ergebnisse?

Weil die Wahlen so kompliziert sind, kann es teils mehrere Tage dauern, bis die Stimmen ausgewertet sind. In größeren Städten wird erst am Montag mit der Auszählung der Stimmen begonnen, da die Wahlhelfer am Sonntag noch mit der Auszählung der Stimmen der Europawahl beschäftigt sind. In Stuttgart und Freiburg wird bereits am Montagnachmittag mit einem Zwischenergebnis gerechnet.  In Karlsruhe, Heilbronn und Ulm rechnet die Stadtverwaltung erst Montagabend mit einem Ergebnis. In einigen Gemeinden können die Bürger die Zwischenstände während der Auszählung im Internet verfolgen.

Welche politische Bedeutung hat die Kommunalwahl?

Als Indikator für die politische Stimmung im Land ist die Kommunalwahl eher nicht geeignet. Es geht dabei vor allem um die Politik vor Ort. Kommunalwahlen sich auch häufig Persönlichkeitswahlen, es kommt also stärker auf die einzelnen Kandidaten an. Im Südwesten sind zum Beispiel die freien Wählervereinigungen auf kommunaler Ebene traditionell sehr stark. Auf Landesebene spielen sie hingegen so gut wie keine Rolle.

Worüber kann der Gemeinderat entscheiden?

Die Themen des Gemeinderats liegen sozusagen auf der Straße. Die Gemeinde bestimmt etwa darüber, wie oft Busse fahren, wie teuer der Besuch im Hallenbad ist, wo neue Häuser gebaut werden oder welche Schulen saniert werden. Außerdem entscheidet er zum Beispiel, wo Fahrradwege gebaut werden, wo die Buslinie verläuft und auch die Kindergärten werden meist von Gemeinden betrieben. Für die Bürger sind die Entscheidungen mitunter also viel spürbarer als die Gesetze aus Berlin.

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