Mit dem kompletten Lockdown geht ein eindringlicher Appell an alle Mitbürger, ihre Kontakte auf ein Minimum zu verringern. Gilt das auch für Lebenspartner, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben?
Grundsätzlich darf man tagsüber seinen Lebenspartner*in treffen und besuchen. Auch nach 20 Uhr in Baden-Württemberg und nach 21 Uhr in Bayern darf man seinem Partner sein, vorausgesetzt man übernachtet dort und ist vor 20 Uhr, beziehungsweise 21 Uhr in Bayern vor Ort.
Das Übernachten beim Lebenspartner ist also auch ohne triftigen Grund erlaubt, nach 20 Uhr in Baden-Württemberg und nach 21 Uhr in Bayern darf man aber nicht mehr zu ihm/ihr fahren. Erlaubt ist es, sich nach der Arbeit auf direktem Weg zum Partner zu machen, auch nach der Zeit der Ausgangssperre.