Der Landkreis Neu-Ulm hat mit Erstellung seines 3-Stufen-Plans bereits Voraussetzungen geschaffen.
Um die räumlichen Kapazitäten zur Versorgung von Corona-Patienten besser zu steuern, hat die Staatsregierung jetzt neue Regelungen getroffen. Dabei werden unter anderem die vorhandenen Kapazitäten in den Landkreisen und deren Erweiterungsmöglichkeiten zentral abgefragt sowie über zentrale Stellen gesteuert.
Mit einem 3-Stufen-Plan hat der Landkreis Neu-Ulm bereits letzte Woche hierfür die Voraussetzungen geschaffen. Den Plan hatte der Landkreis Neu-Ulm in enger Kooperation mit den Kliniken erarbeitet und veröffentlicht. Dieser regelt die rasche und flexible Ausweitung der Kapazitäten und die Aufnahme der Menschen, die an Corona erkrankt sind.
Die weitere Umsetzung des Plans steuert nun überörtlich ein „Ärztlicher Leiter Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)“, der speziell für diese Aufgabe eingesetzt wird. Für jeden der drei Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) in Schwaben wird jeweils ein solcher Ärztlicher Leiter Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) ernannt. Der Landkreis Neu-Ulm gehört mit den Landkreisen Günzburg und Unterallgäu sowie der kreisfreien Stadt Memmingen zum Zweckverband Donau-Iller.
Aufgabe des Ärztlichen Leiters ist es, die Patientenströme aller Einrichtungen in der Region zu steuern, für die der Zweckverband Donau-Iller zuständig ist, sowie die Schwerpunktkrankenhäuser festzulegen, in denen COVID-19-Patienten behandelt werden. Dabei stimmt er sich eng mit den weiteren relevanten Stellen wie der Integrierten Leit-stelle (ILS), den Ärztlichen Leitern des Rettungsdienstes und den Kliniken vor Ort ab.
Eine weitere Regelung der Staatsregierung befasst sich mit der Zusammenarbeit der Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sowie Privatkliniken. Durch den bereits stattfindenden Austausch der jeweiligen Einrichtungen in der Region Donau-Iller sind hier ebenfalls schon die ersten Voraussetzungen geschaffen worden. Aufgrund der Lage des Landkreises Neu-Ulm erfolgt eine Abstimmung auch über die Landesgrenzen hinweg mit den Kliniken in Ulm sowie im Alb-Donau-Kreis. Die übergreifende Koordination und Kooperation wird für die Bewältigung der Corona-Krise gemeinhin als äußerst wichtig angesehen, weshalb die neuen Entwicklungen nun sehr entscheidende sind.
„Wir begrüßen diese Koordinierungsmaßnahmen ausdrücklich“, sagt Landrat Thorsten Freudenberger. „Dadurch, dass wir in den letzten zwei Wochen schon entsprechende Vorarbeiten geleistet haben, konnten wir auf die neuen Verfügungen der Regierung umgehend eingehen. Es ist von ganz entscheidender Bedeutung, die Planungen der einzelnen Landkreise und Städte nun übergreifend wirksam zu koordinieren – in Bayern, aber auch über die Landesgrenze hinweg.“ Zudem kann durch die enge Abstimmung und den regelmäßigen Austausch tagesaktuell reagiert werden. Es können leichter praktikable Lösungen für die ganze Region geschaffen werden, was wiederum den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und vor allem den Patientinnen und Patienten zu Gute kommt. Der Landkreis Neu-Ulm dankt allen Beteiligten für die pragmatische und professionelle Zusammenarbeit in der gesamten Region!
Was ist der 3-Stufen-Plan des Landkreises Neu-Ulm? Lesen Sie dazu diese Meldung: CORONA: KREIS NEU-ULM ERSTELLT STUFENPLAN