Bayern setzt bei der geplanten Bezahlkarte für Geflüchtete trotz einer Einigung von 14 anderen Bundesländern weiter auf einen Sonderweg – und will sein Modell im März erstmals testen.
«Während die gemeinsame Ausschreibung der anderen Bundesländer noch nicht einmal gestartet ist, sind wir bereits mitten im Vergabeverfahren», sagte Sandro Kirchner (CSU), Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, am Mittwoch in München. Zudem sei «nicht gesichert, dass alle teilnehmenden Bundesländer dann auch in der Umsetzung die Bargeldauszahlung maximal begrenzen, so wie Bayern dies umsetzen will und wird». Zuvor hatte der Radiosender Antenne Bayern berichtet.
Der hessische Ministerpräsident und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU), hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass sich 14 von 16 Bundesländern auf gemeinsame Standards für ein Vergabeverfahren geeinigt hätten. Das Verfahren solle bis Sommer abgeschlossen sein. Neben Bayern setzt auch Mecklenburg-Vorpommern auf einen Sonderweg.
Nach den Plänen von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) soll die Bezahlkarte im Freistaat bis Sommer schon flächendeckend eingeführt werden. Dabei sollen Bargeldabhebungen auf das rechtlich gebotene Minimum beschränkt werden. Vier Modellkommunen – die Stadt Straubing sowie die Landkreise Günzburg, Fürstenfeldbruck und Traunstein – sollen schon ab März die geplante Bezahlkarte ausprobieren. Der Zuschlag für den Auftrag dazu soll laut Ministerium möglichst bis Ende Februar erteilt werden.
Der Landkreis Günzburg beteiligt sich als eine der ausgewählten Modellkommunen aktiv an der Einführung der Bayerischen Geldkarte. Die Karte wird dem Landratsamt als zuständiger Leistungsbehörde zur Verfügung gestellt, die Kosten für die Einführung und den Betrieb trägt der Freistaat Bayern.
Landrat Hans Reichhart hatte die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber bereits vor einiger Zeit angeregt. Der Landkreis Günzburg leistet als Pilotkommune seinen Beitrag zur erfolgreichen Einführung der Bayerischen Bezahlkarte und damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer effizienten und sicheren Verwaltung von Sozialleistungen.
Die Bezahlkarten sollen unter anderem Asylbewerbern die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung in Deutschland an Angehörige und Freunde im Herkunftsland zu überweisen. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich im November auf deren Einführung verständigt. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte daraufhin Vorschläge für bundesweite Mindeststandards erarbeitet.
In einigen Kommunen wurden bereits in Modellversuchen Bezahlkarten für Flüchtlinge eingeführt, mit denen sie staatliche Leistungen als Guthaben erhalten, aber nicht mehr als Bargeld – zum Beispiel seit Dezember 2023 im Landkreis Greiz in Thüringen.