Wenn Eltern aufgrund von Krankheit, Erziehungsunfähigkeit oder Tod ihre Fürsorgepflicht nicht mehr erfüllen können, dann übernehmen Ehrenamtliche diese Rolle. Auch für minderjährige Ausländer, die ohne Elternteil nach Deutschland einreisen, wird ein Vormund bestimmt. In diesen Fällen übermittelt das Kreisjugendamt Biberach einen gesetzlichen Vormund.
Als Vormund ist man der rechtliche Interessensvertreter des Minderjährigen, dementsprechend kommen unterschiedliche Aufgaben auf einen zu. Zum einen stellen die Ehrenamtlichen beispielsweise die Vertreter im Asylverfahren dar. Zum anderen sind sie auch die Ansprechperson für schulische Angelegenheiten, unterstützen bei der Hilfeplanung des Jugendamtes und sind selbstverständlich auch bei persönlichen Problemen für die Jugendlichen da. Allerdings wohnen die Jugendlichen in der Jugendwohngemeinschaft in Biberach und ziehen auch nicht bei ihrem Vormund ein.
Es ist schön zu sehen, wenn es bei einem jungen Menschen weiter und voran geht. – Dr. Lothar Jäger, ehrenamtlicher Vormund für Jugendliche
Die Ehrenamtlichen werden durch die Verwaltungswirtin Eve Rechsteiner und den Sozialpädagogen Peter Werner vom Kreisjugendamt Biberach unterstützt. Bei jeglichen Fragen können sich die Ehrenamtlichen an sie wenden.
Zunächst einmal durchlaufen die Bewerber eine Schulung vom Kreisjugendamt. Danach wird überprüft, ob sie auch tauglich für dieses Ehrenamt sind. Zusätzlich finden mehrmals jährlich Austauschtreffen zu unterschiedlichen Themen, die für die Führung der Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft interessant sein könnten, statt.
Das Kreisjugendamt sucht jährlich neue Interessenten für dieses Ehrenamt. Für alle, die sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen wollen, findet am Dienstag, den 19. März der nächste Infoabend statt. Los geht’s um 18 Uhr im Landratsamt Biberach.