Die evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg üben scharfe Kritik an der Karfreitags-Ladenöffnung.
Sie kritisieren die Landesregierung dafür, dass die Läden, laut geltender Corona-Verordnung, an diesem „stillen Feiertag“ geöffnet sein dürfen. Es wäre unvorstellbar, dass Menschen Einkaufen gehen, aber nicht in den Gottesdienst dürften. Das wäre nicht akzeptabel. Die Kirchen fordern die Landesregierung dazu auf, die Entscheidung rückgängig zu machen.
Laut baden-württembergischer Corona-Verordnung dürfen Supermärkte auch an Sonn- und Feiertagen von 12-18 Uhr öffnen, also auch an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag – den wichtigsten kirchlichen Feiertagen überhaupt.