Landgericht Ellwangen verkündet Urteil nach Tod von Kleinkind

Lebenslange Haft gefordert

Ein knapp Zweijähriger kommt mit schweren Verletzungen in eine Klinik und stirbt. Schnell liegt der Verdacht der Misshandlung im Raum. Nun entscheidet ein Gericht, welche Schuld der Lebensgefährte der Mutter trägt.

Er soll das 23 Monate alte Kind seiner Lebensgefährtin misshandelt und getötet haben: Das Landgericht Ellwangen verkündet am Mittwoch (11.00 Uhr) das Urteil gegen einen 33 Jahre alten Angeklagten. Folgen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, droht den Mann lebenslange Haft. Die Ankläger forderten eine Verurteilung wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Sie werfen dem Deutschen vor, dem Kleinkind seiner Lebensgefährtin im September und Oktober 2021 in Bopfingen (Ostalbkreis) durch stumpfe Gewalt zahlreiche Verletzungen und Bisswunden zugefügt zu haben. Durch einen Tritt in den Bauch soll der Angeklagte den Kleinen letztlich tödlich verletzt haben, so dass der knapp Zweijährige am 21. Oktober 2021 im Krankenhaus starb.

Aus Sicht der beiden Verteidigerinnen des Mannes sind nicht alle der Vorwürfe nachweisbar. Sie plädierten für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und eine Haftstrafe von zwei Jahren. Zudem beantragten sie die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt. Für den Fall einer Verurteilung wegen Misshandlung beantragten sie eine Haftstrafe von nicht mehr als vier Jahren.

Der Mann aus dem bayerischen Landkreis Ansbach wollte während des Prozesses nicht zu den Vorwürfen gegen ihn aussagen. Als Zeugen waren auch die Mutter des Jungen sowie mehrere Geschwister geladen. Doch sie machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Todesfalls auch gegen die Mutter des Jungen.

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