Der Landkreis Neu-Ulm hat den Corona-Frühwarnwert von 35 Infizierten auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. Und in Memmingen wurde mit einer Inzidenz von 59 Infizierten auf 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen sogar der Grenzwert erreicht.
Der Landkreis Neu-Ulm richtet sich mit einem Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Maßnahmen zu halten, um die 7-Tage-Inzidenz wieder zu senken. Bei dieser hat der Landkreis nämlich inzwischen den Frühwarnwert mit 38,2 überschritten. Der Signalwert bei der 7-Tage-Inzidenz beträgt normalerweise 35 Fälle pro 100.000 Einwohner. Diese Überschreitung bedeutet nun, dass neue Maßnahmen bzw. Beschränkungen in Kraft treten müssen.
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Nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss der Landkreis nun Maßnahmen ergreifen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Deswegen wird nun eine Allgemeinverfügung veranlasst, die bereits ab Dienstag, 13. Oktober 2020, in Kraft tritt.
Diese sieht folgende Maßnahmen vor:
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst eine Woche bis einschließlich 19.10.2020. In dieser Zeit wird das Infektionsgeschehen weiter genau beobachtet, um zu sehen, ob die Maßnahmen greifen oder bei weiteren steigenden Zahlen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Verstöße gegen die Verfügungen können teuer werden: Das Nicht-Einhalten kann laut Allgemeinverfügung mit bis zu 25.000 Euro Geldbuße bestraft werden.
Bis jetzt kam es zu keiner Bildung von Hot-Spots und das Infektionsgeschehen ist über den gesamten Landkreis verteilt. Die Neuinfektionen fanden zum größten Teil im privaten Bereich statt.
Bei den 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern handelt es sich erst einmal vor allem um einen Signalwert. Wird dieser überschritten, besteht kein Anlass zur Beunruhigung. Die Landkreise sind ab dann angehalten, sich Gedanken zu machen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und ergriffen werden sollen, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen. Viel entscheidender ist der Schwellenwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Wird dieser überschritten, sieht die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einige weitere Maßnahmen vor, die dann ergriffen werden sollen und zusätzliche Einschränkungen bedeuten.
„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die neuen Maßnahmen“, sagt Neu-Ulms Landrat Thorsten Freudenberger. Zudem appelliert er an alle, sich an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu halten. „Uns ist bewusst, dass die neuen Maßnahmen auch weitere Einschränkungen bedeuten“, sagt Freudenberger. „Im Sinne aller, bitte ich deshalb darum, die Maßnahmen zu akzeptieren, damit wir gemeinsam die 7-Tage-Inzidenz wieder senken können.
In Memmingen werden aktuell sechs Corona-Infizierte wegen ihrer Covid-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, drei von ihnen auf der Intensivstation. Ab morgen gelten auch in Memmingen zur Eindämmung der Infektionszahlen neue Bestimmungen: