Auch während des Lockdowns bleibt das Landratsamt Alb-Donau-Kreis vom 16. Dezember bis 10. Januar geöffnet. Für den allgemeinen Publikumsverkehr bleiben die Gebäude aber weiterhin geschlossen.
Per Telefon, E-Mail und Post sind die Dienstleistungen weiterhin erreichbar. Für den Fall, dass eine persönliche Erscheinung erforderlich ist, können Bürger*innen des Alb-Donau-Kreises vorab per Telefon einen Termin vereinbaren, auch zwischen und nach den Feiertagen. Das Landratsamt bleibt an den Feiertagen sowie am 24. und 30. Dezember geschlossen.
Die Kontaktpersonenermittlung und die Nachverfolgung von Infektionsketten wird auch an den Feiertagen durch das Gesundheitsamt gewährleistet sein.
Über die Webseite des Landratsamtes können weitere Informationen und Kontakte abgerufen werden.