Bei der Kontrolle zweier Teststellen im Landkreis Neu-Ulm durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gemeinsam mit dem Fachbereich Gesundheitsrecht des Landratsamts wurden jetzt erhebliche hygienische Mängel festgestellt. Deshalb wurde ein Weiterbetrieb der Teststellen ab sofort bis zur Behebung der Mängel untersagt. Hintergrund der Überprüfung war eine Bürgerbeschwerde, die beim Landratsamt eingegangen war.
In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt darauf hin, dass Teststellenbetreiber auch unabhängig von etwaigen Beschwerden mit Kontrollen der zuständigen Stellen zu rechnen haben, insbesondere was die hygienischen Anforderungen betrifft.
Die Einhaltung der festgelegten Hygienepläne ist unabdingbare Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Teststellenbetrieb zum Schutz der Gesundheit. Abweichungen davon, z. B. der Verzicht auf das Tragen medizinischer Schutzkleidung aufgrund der hohen Temperaturen, sind nicht zugelassen.
Auch dürfen die eingesetzten Testkits und Desinfektionsmittel keinen höheren Temperaturen oder direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden, weil ansonsten deren Zuverlässigkeit bzw. Wirksamkeit beeinträchtigt sein kann.