Nach einer tödlichen Raserfahrt quer über einen Möbelhaus-Parkplatz hat die Staatsanwaltschaft für den Fahrer fünf Jahre und neun Monate Gefängnis gefordert. Den Anwälten der Nebenkläger in dem Verfahren vor dem Landgericht Augsburg ist das Strafmaß zu gering, sie forderten am Mittwoch bis zu sechs Jahre und neun Monate Haft. Der Verteidiger hielt drei Jahre und zehn Monate für ausreichend. Das Urteil soll an diesen Donnerstag verkündet werden. Bei der Fahrt war eine 21-Jährige gestorben.
Angeklagt ist in dem Prozess ein 55 Jahre alter Kfz-Mechaniker, der mit einem hochmotorisierten und mehr als zweieinhalb Tonnen schweren SUV mit deutlich mehr als 100 km/h durch Augsburg gerast ist. Tempo 50 war erlaubt. Der Mann verlor in einer Kurve die Kontrolle über seinen Wagen.
Das Fahrzeug kam dann von der Straße ab und schleuderte über den angrenzenden Parkplatz des Möbelhauses. Dort prallte der 557 PS starke Wagen gegen einen Einkaufswagenständer. Die Beifahrerin des Rasers erlitt schwerste Kopfverletzungen und war sofort tot, die beiden Mitfahrer auf der Rückbank wurden verletzt. Auf dem Parkplatz konnten zwei Kundinnen des Möbelhauses gerade noch vor dem Auto wegrennen und blieben so körperlich unversehrt.
Zu Beginn des Prozesses im Oktober hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er muss sich wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verantworten, die Höchststrafe beträgt zehn Jahre. Gegenstand des Prozesses ist auch eine weitere, ähnliche Raserfahrt, bei der es aber zu keinem Unfall kam.
Der Staatsanwalt warf dem Mann nochmals vor, dass er mit seinen Fahrten einfach nur vor den jungen Menschen, die in dem «Panzer-SUV» saßen, protzen wollte. Es sei «eines der schwersten mit einem Pkw begangenen Verbrechen der vergangenen Jahre». Die Opfer-Anwälte bemängelten zudem, dass der Angeklagte keine ernsthafte Reue gezeigt habe.
Der Verteidiger des 55-Jährigen hingegen betonte, dass sein Mandant kein Angeber sei und auch sonst nicht zu schnell fahre. In seinem letzten Wort betonte der Fahrer mehrfach: «Ich bereue es von ganzem Herzen.»