Ein Fußgänger ist gestern seinen Verletzungen erlegen, nachdem er letzte Woche auf einem schneeglatten Gehweg ausgerutscht ist. Der 77-jährige war letzten Mittwoch (14.12.2022) gegen 12 Uhr auf der Hauptstraße in Langenenslingen unterwegs und ist gestürzt. Er wurde stationär in der Klinik versorgt, ist gestern aber dann verstorben. Der Verkehrsdienst Laupheim sucht Zeugen, die den Sturz beobachtet haben: 07392/9630320.
Ja. Grundstückseigentümer sind gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen. In der Regel muss zwischen 07.00 und 20.00 Uhr geräumt werden. An Sonn- und Feiertagen kann sich der Beginn auch nach hinten verschieben. Ist ein Winterdienst beauftragt, müssen Grundstückseigentümer kontrollieren, ob dieser der Pflicht nachkommt.
In Baden-Württemberg kann das Bußgeld für nicht geräumten Schnee bis zu 500 Euro betragen.