Gegen 18.45 Uhr soll der Fahrer eines weißen Kombis in Laupheim eine 13-Jährige angesprochen haben. Auf einem Parkplatz in der Ulmer Straße saß das Mädchen im Auto. Der Unbekannte malte ein Herz auf die Scheibe an der Fahrertür. Dann ging er um das Auto herum und öffnete die Beifahrertür, wie die Polizei mitteilt.
Der Mann sprach die 13-Jährige zunächst in ausländischer Sprache und dann auf Englisch an. Ein Liebesangebot war an sie gerichtet und der Unbekannte forderte das Mädchen auf, ihn zu küssen. Als die Mutter sich dem Fahrzeug näherte, entfernte sich der Mann und stieg in einen weißen Van der Marke Opel oder Renault ein. Dann fuhr er in unbekannte Richtung weg.
Das Mädchen vertraute sich ihrer Mutter an. Die erstattete wenig später Anzeige bei der Polizei.
Der Mann soll ca. 45 – 50 Jahre alt gewesen sein und kurz rasierte Haare haben. Er sei ca. 1,70 Meter groß und soll von korpulenter Statur sein. Der Kombi hatte eine durchgehende linke Seitenscheibe, die wie auch die Heckscheibe verdunkelt war. Das Polizeirevier Laupheim ermittelt und sucht den unbekannten Mann. Die Ermittler bitten Zeugen, sich unter der Tel. 07392/96300 bei der Polizei zu melden.
Hinweis der Polizei: Meldungen darüber, dass Kinder aus Fahrzeugen heraus angesprochen werden, beunruhigen alle Eltern und Erziehungsberechtigten. Wenn Euer Kind davon erzählt, von einem Fremden angesprochen worden zu sein, solltet Ihr Folgendes beachten:
Haltet Euer Kind zur Pünktlichkeit an! Trefft Absprachen! Haltet ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn ein Kind lernt von seinem Vorbild. Erklärt Eurem Kind, wohin Ihr gehen und wann Ihr zurückkehrt. Euer Kind muss wissen, wo es Euch erreichen kann.
Schickt Euer Kind – wenn möglich – in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz. Der Zusammenhalt der Gruppe wirkt abschreckend auf potenzielle Täter und stärkt das Selbstbewusstsein Eurer Kinder.
Vereinbart gemeinsam mit Eurem Kind so genannte „Rettungsinseln“ auf dem Schulweg, an die sich Euer Kind im Notfall wenden kann, z.B. ein Geschäft, eine Arztpraxis oder ein Mehrfamilienhaus, wo es klingeln und von dem Vorfall erzählen kann.
Erfahrungen der Polizei zeigen, dass ein Täter sein Vorhaben aufgibt, wenn ein Kind z.B. durch Klingeln an einem Haus um Hilfe bittet. Mehr Infos bietet die Polizei im Internet.