Legoland-Mitarbeiter: Einspruch bei Achterbahn-Unglück eingelegt

Geldstrafen im vierstelligen Bereich

Die beiden Legoland-Mitarbeiter, gegen die nach dem Achterbahnunglück im August 2022 in Günzburg Strafbefehle wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 Fällen erlassen wurden, haben Einspruch eingelegt.

Die beiden Legoland-Mitarbeiter, gegen die nach dem Achterbahnunglück im August 2022 in Günzburg Strafbefehle wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 Fällen erlassen wurden, haben Einspruch eingelegt. Gegen beide wurden Geldstrafen im vierstelligen Bereich verhängt.

Sollten die 56 und 34 Jahre alten Männer ihre Einsprüche nicht zurückziehen, müssen die Vorwürfe in einem öffentlichen Prozess in Günzburg verhandelt werden. Die beiden Mitarbeiter sollen bei einer Panne falsch reagiert haben, was zum Zusammenstoß zweier Züge auf der Legoland-Achterbahn „Feuerdrache“ geführt haben soll.

Der 56-Jährige war zum Zeitpunkt des Unglücks bereits seit Jahren im Legoland als Mechaniker beschäftigt. Der 34-Jährige arbeitete hingegen dort erst seit wenigen Tagen als Techniker. Für die Beschuldigten gilt bis zum Abschluss des Verfahren die Unschuldsvermutung.

Alle Infos zum Fall gibt’s hier.

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