Alle Grenzwerte wurden eingehalten, das Trinkwasser in der Stadt Leipheim muss also nicht mehr abgekocht werden. Anders sieht es in den Ortsteilen Riedheim und Weißingen aus. Hier lagen die Werte unter dem erforderlichen Mindestwert. Das Wasser in Riedheim und Weißingen muss also weiter abgekocht werden. Trinkwasser ist eines der am strengsten kontrollierten Güter der Grundversorgung, so dass hierfür die Auflagen des Gesundheitsamtes besonders hoch sind. Sobald eine Aufhebung des Abkochgebotes auch für die Ortsteile Riedheim und Weißingen erfolgt, wird die Stadt Leipheim umgehend darüber informieren.