Bei der aktuell von dubiosen Anrufern genutzten Masche sollen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der sogenannten Strom- oder Gaspreisbremse des Bundes ausgenutzt werden. Unter der Vorgabe, man käme nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der staatlichen und vom jeweiligen Versorger abgerechneten Vergünstigung, wird der Versuch unternommen, Kundendaten abzufragen. Ziel ist dann oft, auf unlautere Weise einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen.
LEW warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich davor, am Telefon Daten wie Zählernummer, Bankverbindung, Verbrauch, Geburtsdatum, monatliche Abschlagszahlungen oder Vertragsdaten wie etwa die LEW-Vertragskontonummer durchzugeben. Im Unterschied zu derlei unseriösem Geschäftsgebaren, kennen echte LEW-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die vollständigen Vertragsdaten von Kunden und fragen keinesfalls danach am Telefon.
LEW empfiehlt, verdächtige Anrufe sofort zu beenden. Sollten Kunden trotzdem bei einem dubiosen Anrufer einen Vertrag abgeschlossen haben, kann man von dem gesetzlich verbrieften, 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, das beispielsweise bei telefonisch geschlossenen Verträgen gilt.
Die Bundesnetzagentur rät dazu auf ihrer Internetseite: Der Widerruf muss an das Unternehmen gerichtet werden, mit dem der Vertrag geschlossen wurde. Dabei muss das Wort „Widerruf“ nicht ausdrücklich vorkommen. Es wird trotzdem empfohlen, die Nachricht eindeutig als Widerruf zu kennzeichnen. Der Widerruf kann per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail erfolgen. Die schriftliche Form ist zu empfehlen, damit der Widerruf auch zu den eigenen Unterlagen genommen werden kann.
Unterwünschte Anrufe können auch bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Bei betrügerischen Anrufen ist auch eine Anzeige bei der Polizei ist möglich.