Der 39-Jährige habe sinngemäß erklärt, er habe nicht beabsichtigt, die in einem Chat mit einem anderen Mann besprochene Ermordung eines Kindes tatsächlich umzusetzen, teilte ein Gerichtssprecher am Montag zum Prozessauftakt mit. Lediglich den Versand und den Besitz von kinderpornografischen Aufnahmen habe der Deutsche im Wesentlichen eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Verabredung zum Mord sowie den geplanten Missbrauch eines Kindes mit Todesfolge und eine geplante Vergewaltigung mit Todesfolge vor. Zudem soll er von Juni 2022 an im Landkreis Rhön-Grabfeld kinderpornografische Inhalte besessen und verbreitet haben.
In dem Chat sollen sich der 39-Jährige und der anderweit verfolgte Mann Gedanken über Pläne zum Kindesmissbrauch gemacht haben – laut Staatsanwaltschaft mit extremen sexuellen und sadistischen Inhalten. Konkret sollen beide vereinbart haben, im Raum Ulm oder Stuttgart nach einem Kind zu suchen und es in ein Hotel, eine öffentliche Toilette oder einen Wald zu bringen.
«Beide vergewisserten sich mehrfach gegenseitig, dass sie es mit ihrem Vorhaben ernst meinten und dass sie sich bald unbedingt treffen müssten», sagte Staatsanwältin Melanie Roth. Letztendlich konnten die Verdächtigen ihr Vorhaben aber nicht umsetzen, weil die Polizei bei einer Razzia Ende 2022 in der Wohnung des anderen Mannes Datenträger und Mobiltelefone fand mit den Kontaktdaten des 39-Jährigen.
Im März 2023 durchsuchte die Polizei schließlich auch die Wohnung des Angeklagten in Unterfranken und stellte mehr als 3600 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten sicher.
Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 30. Januar ergehen.