Der 28 Jahre alte Angeklagte war auf einer Staatsstraße mit einem Tempo von etwa 200 Stundenkilometern pro Stunde gefahren – etwa doppelt so schnell wie erlaubt. Er verlor die Kontrolle über seinen Wagen, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und dort in das Fahrzeug einer 54-Jährigen. Die vierfache Mutter hatte keine Chance und war sofort tot.
Die Strafkammer des Landgerichts Augsburg verurteilte den Mann am Donnerstag wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. «Es stellt sich als Irrsinn heraus», sagte der Vorsitzende Richter Roland Christiani zu der Fahrweise des Angeklagten. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Mann letztlich mit Tempo 180 oder 200 gerast sei.
Seine halsbrecherische Fahrt hatte der deutsche Staatsbürger, der sich auch noch unter Drogeneinfluss hinters Steuer gesetzt hatte, mit einer sogenannten Dashcam aufgenommen und den Unfall damit auch für die Ermittler dokumentiert. Sein Beifahrer hatte ihn bei der Raserei noch angefeuert. Der mitangeklagte 29-Jährige erhielt daher wegen Beihilfe eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.