Ab dem heutigen Freitag, 18. Juni, ist die Maskenpflicht in der Memminger Innenstadt aufgehoben. Auf dem Wochenmarkt, in Geschäften, im ÖPNV und bei Demonstrationen muss aber weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
Aufgrund der deutlich gesunkenen 7-Tage-Inzidenz in Memmingen, ist die Maskenpflicht draußen ab heute aufgehoben. Das gilt für die Fußgängerzone und für Plätze in der Innenstadt.
In der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist festgelegt, dass auf dem Wochenmarkt Kunden und Personal FFP2-Masken getragen werden müssen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht für Versammlungen, Demonstrationen, in Geschäften, der Schülerbeförderung, im ÖPNV und allen dazugehörigen Einrichtungen wie Bushaltestellen, Bahnhof und Busbahnhof.
Das Alkoholkonsumverbot auf öffentlichem Raum mit Ausnahme der genehmigten Gastro-Flächen bleibt bestehen. Das gilt für die Fußgängerzone, auf dem Marktplatz, Weinmarkt, Roßmarkt, Theaterplatz, Schrannenplatz, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Busbahnhof. Die konkreten Regelungen sind in der 14. Allgemeinverfügung der Stadt festgeschrieben.
Die Entscheidung zur Aufhebung der Maskenpflicht ist nach gründlicher Abwägung im Corona-Koordinationsteam der Stadt getroffen worden. Eine stabile niedrige Inzidenz wurde abgewartet, da Memmingen bis vor kurzem sehr hohe Inzidenzwerte hatte. Erst in den Wochen nach Pfingsten hat sich das Infektionsgeschehen in der Stadt beruhigt.