Immer noch leiden Gastronomiebetriebe unter der Corona Pandemie. Aus diesem Grund entschließt sich die Stadt Memmingen auch dieses Jahr wieder dazu auf die Hälfte der sogenannten Sondernutzungsgebühr zu verzichten.
Diese Sondernutzungsgebühr setzt sich dabei aus der überschreitenden Nutzung von öffentlichen Böden und der jeweiligen Lage zusammen. Das heißt, es muss eine Gebühr für den Boden bezahlt werden, den die Betriebe für ihre Außengastronomie verwenden.
Bereits im vergangen Jahr erlies die Stadt Memmingen ihren Gastronomen und Gastronominnen, durch den Beschluss des Stadtrates eine Summe von insgesamt 21.500 € an Gebühren.
Und auch dieses Jahr soll wieder verzichtet werden. Nämlich auf einen Betrag in Höhe von 22.000€ und solle so eine wirtschaftliche Erleichterung bringen wie bereits 2020, so Oberbürgermeister Manfred Schilder.
Zu Beginn des vergangenen Jahres hatte die Stadt den Gastronomen die Möglichkeit der Außenflächen Erweiterung gegeben, damit Corona bedingte Abstände eingehalten werden können.
Diese Erweiterung blieb auch dieses Jahr bestehen und wurde somit in die Sondernutzungsgebühr mit ein bezogen.