Im Prozess um den Messerangriff auf eine Vierjährige in einem Supermarkt in Wangen im Allgäu werden am Dienstag (ab 14.00 Uhr) die Plädoyers und das Urteil erwartet.
Dem heute 35-jährigen Beschuldigten wird vor dem Landgericht Ravensburg versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der Mann dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen werden. Sie hatte einen Antrag auf ein sogenanntes Sicherungsverfahren gestellt.
Der gebürtige Syrer mit niederländischem Pass steht unter Verdacht, die Vierjährige im April mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Laut Polizei war der Messerangriff unvermittelt, und Täter sowie Opfer kannten sich den Ermittlungen zufolge nicht. Das Mädchen wurde nach der Attacke operiert.
Die Vierjährige war mit ihrer Mutter in dem Supermarkt, als der Vorfall geschah. Der Mann hatte zu Prozessbeginn Anfang Oktober die Tat gestanden. Er gab an, auf eine göttliche Eingebung hin gehandelt zu haben.
Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es trotz möglicher Schuldunfähigkeit zu einem gerichtlichen Verfahren. Der Antrag tritt in diesem Fall an die Stelle einer Anklageschrift.