Vor dem Landgericht Memmingen hat der Berufungsprozess gegen einen ehemaligen Frater des Maristen-Ordens begonnen.
Der Mann war im Januar 2023 vor dem Amtsgericht Memmingen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und von Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen worden. Es sind einem Gerichtssprecher zufolge zunächst acht Verhandlungstage angesetzt.
Der ehemalige Frater war einst Leiter des katholischen Internats der Maristen in Mindelheim, das seit vielen Jahren geschlossen ist. Die angeklagten Fälle des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Nötigung hatte er im ersten Prozess zugegeben, wofür er verurteilt wurde. Die Vergewaltigungsvorwürfe ließen sich nach Überzeugung der Richter nicht zweifelsfrei nachweisen, weshalb er in diesem Punkt freigesprochen wurde.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage, das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer, gingen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen den Freispruch sowie das Strafmaß ein, da sie weiterhin eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren forderte.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Vergewaltigungsvorwürfe weiterhin als bewiesen an und hält die Bewährungsstrafe für unangemessen. Die Berufung zielt daher darauf ab, eine härtere Strafe und die Anerkennung der Vergewaltigungsvorwürfe zu erreichen.
Ein Frater ist ein Mann, der in einer klösterlichen Gemeinschaft lebt, aber kein Priester ist. Er gehört zu einem katholischen Orden und hilft dort bei verschiedenen Aufgaben, wie zum Beispiel in Schulen, in der Kirche oder in der Betreuung von Menschen. Frater bedeutet auf Deutsch „Bruder“.