Das Urteil gegen ein Paar, das seinen Mitbewohner umgebracht hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf am 15. November die Revisionen der Verteidigung als unbegründet, wie das Ulmer Landgericht am Mittwoch mitteilte. Die beiden Angeklagten waren am 6. April jeweils zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die damals 27-Jährige und ihr 24 Jahre alter Freund den gemeinsamen Mitbewohner und Ex-Freund der Frau in ihrem Haus in Laichingen (Alb-Donau-Kreis) schwer misshandelt und schließlich getötet hatten. Der Mann wurde in einer Nacht Anfang Juni 2022 erwürgt. Durch Lügen und Manipulationen soll die Frau ihren Freund gegen den Mitbewohner aufgehetzt haben.
Die Verteidigerin der Angeklagten hatte einen Freispruch gefordert, der Verteidiger des 24-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Beide hatten nach dem Urteil Revision eingelegt.