Nach Burgmaier-Brand: Servicetechniker angeklagt

Feuer richtete Millionenschaden an

Der Großbrand beim Automobilzulieferer Burgmaier in Allmendingen im Februar 2023 hat nun ein juristisches Nachspiel.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat gegen einen 33-jährigen Servicetechniker aus dem Landkreis Neu-Ulm Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung erhoben. Der Mann soll durch fehlerhafte Wartungsarbeiten an einem Blockheizkraftwerk das Feuer mit einem geschätzten Schaden von 174 Millionen Euro ausgelöst haben.

Fehler bei Wartungsarbeiten als Auslöser

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 6. auf den 7. Februar 2023. Der Techniker war im Auftrag seines Arbeitgebers bei der Firma Burgmaier tätig, um Wartungsarbeiten an einem Blockheizkraftwerk durchzuführen. Dabei soll er laut Anklage pflichtwidrig unterlassen haben, ein Einlassventil eines Zylinders korrekt nachzujustieren. Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörde hätte ihm auffallen müssen, dass das Ventil nicht mehr ausreichend dicht war.

Nach Wiederaufnahme des Betriebs kam es laut Staatsanwaltschaft zu einer Rückzündung im Ansaugtrakt des Heizkraftwerks. Diese löste die Entzündung des Luftfilters aus, wodurch das gesamte Blockheizkraftwerk in Flammen aufging. Das Feuer griff rasch auf angrenzende Werkshallen über und zerstörte letztlich nahezu das komplette Firmengelände.

Folgen für das Unternehmen gravierend

Glücklicherweise wurde bei dem Großbrand niemand verletzt. Doch die Folgen für das Unternehmen waren drastisch: Der Stammsitz in Allmendingen  (Alb-Donau-Kreis) musste aufgegeben werden, mehr als 100 Mitarbeitende verloren ihre Arbeitsplätze. Die Produktion wurde nach Laupheim und in ein Werk in der Slowakei verlagert. Laut Unternehmensangaben verlor Burgmaier rund 30 Prozent seiner Produktionskapazität.

Der Angeklagte äußerte sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft sieht dennoch genügend Anhaltspunkte für eine Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung. Der Fall wurde aufgrund der immensen Schadenshöhe und der wirtschaftlichen Auswirkungen zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm gebracht. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Techniker eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Wechsel an der Unternehmensspitze

Inzwischen hat sich auch in der Unternehmensführung bei Burgmaier etwas getan: Geschäftsführer Karl-Hugo Schick zieht sich zum 31. März 2025 nach 30 Jahren aus der operativen Leitung zurück und wechselt in den Beirat. Die Burgmaier-Gruppe bleibt weiterhin in Familienbesitz.

Der Prozessbeginn vor dem Landgericht Ulm steht noch nicht fest.

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