Nach dem verheerenden Jahrhunderthochwasser haben bereits rund 2.500 Haushalte im Landkreis Günzburg Soforthilfe beantragt. Über sieben Millionen Euro wurden bisher an die Betroffenen ausbezahlt. Diese Gelder stammen aus dem Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung und sollen den Geschädigten in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch helfen.
Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann dies bis zum 31. August 2024 nachholen. Die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ können beim Landratsamt Günzburg beantragt werden. Die Antragsformulare stehen auf der Website des Landkreises zum Download bereit oder können direkt online ausgefüllt werden. Auch Anträge in Papierform sind bei den Gemeinden erhältlich.
Neben den Soforthilfen stellt die Bayerische Staatsregierung auch Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ zur Verfügung, die Betroffene noch bis zum 31. Oktober 2024 beantragen können. Diese Unterstützung richtet sich an Menschen, die durch die Naturkatastrophe in ihrer Existenz bedroht sind.