Nach Urteil: Freiburg senkt Gebühren für neue Parkausweise drastisch

Hat das Urteil eine Signalwirkung?

In Freiburg muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine neue Lösung zu den Anwohnerparkgebühren her. Die Preise werden erstmal gesenkt - von durchschnittlich 360 Euro auf 30 Euro. Ein Signal für andere Kommunen, wie Ulm?

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Freiburger Anwohnerparken hat die Stadt die Gebühren für neue Parkausweise drastisch gesenkt. Bis zu der nötigen Neuregelung der Gebühren werden nun 30 Euro pro Jahr verlangt, teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch in Freiburg mit. Bisher wurden durchschnittlich 360 Euro pro Auto fällig.

Alle bereits ausgestellten Parkausweise für die bestimmten Stadtgebiete seien weiter gültig. Zu diesen Ausweisen laufe eine Überprüfung. Die Stadt will nach eigenen Angaben in der kommenden Woche über das weitere Vorgehen Stellung nehmen. Wann eine Neuregelung für die Gebühren geplant ist, blieb zunächst offen.

Das Gericht in Leipzig hatte am Dienstag die Freiburger Gebührensatzung für unwirksam erklärt. (Az.: BVerwG 9 CN 2.22) Seit anderthalb Jahren kostete ein Anwohnerparkausweis für ein durchschnittliches Auto in Freiburg 360 Euro. Der Satz war gestaffelt, für besonders lange Wagen waren sogar 480 Euro fällig. Da für das Anwohnerparken bis zum Jahr 2021 nur 30 Euro genommen wurden, hatte FDP-Stadtrat Sascha Fiek gegen die kräftige Erhöhung geklagt.

Das Urteil gilt als Signal für andere Kommunen, sich mit dem Thema Anwohnerparken zu beschäftigen.

Auch Ulm bittet seit letzten Sommer viel kräftiger zur Kasse. Das Anwohnerparken kostet 200 Euro pro Jahr. Früher waren es auch nur 30 Euro.

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