Über Jahre hinweg hat eine Familie im oberschwäbischen Weingarten ihre Nachbarn belästigt und ausgespäht. Anders als zunächst gedacht, geht der Fall vor Gericht doch nicht in eine zweite Runde. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch sämtliche Angeklagte hätten ihre zunächst eingelegten Berufungen zurückgenommen, teilte das Amtsgericht Ravensburg mit. Das Urteil gegen die vier Familienmitglieder sei somit rechtskräftig.
Der Richter hatte die Eltern vor zwei Wochen zu je neun Monaten Haft auf Bewährung sowie jeweils 100 Sozialstunden verurteilt. Die zwei erwachsenen Töchter bekamen Geldstrafen von 80 und 90 Tagessätzen in Höhe von je zehn Euro. Laut dem Urteil hatten die Familienmitglieder Telefonate mitgeschnitten und ihre Nachbarn bei verschiedensten Gelegenheiten gefilmt.
Sie waren unter anderem wegen Stalkings in besonders schwerem Fall angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen Nachstellung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vorgeworfen und eine Gefängnisstrafe gefordert.
Vor Gericht hatte sich die Familie gegen die Vorwürfe gewehrt und eine ganz andere Sicht der Dinge vertreten. Demnach gehörten ihre Nachbarn auf die Anklagebank und nicht sie. «Wir sind Christen und werden sehr verfolgt von unseren Nachbarn. So sieht der Sachverhalt aus», hatte die Mutter gesagt.