Da die Baubehörde zu dem Schluss gekommen war, dass das Vorhaben planungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig ist, könnte die Ablehnung von der Regierung von Schwaben als Rechtsaufsichtsbehörde überprüft werden. Zudem könnte die Türkisch Islamische Gemeinde klagen. Bisher ist aber keiner dieser Schritte offiziell eingeleitet.
«Wir warten bis Montag, Dienstag ab und entscheiden dann, wie wir vorgehen», sagte der Vorsitzende des Vereins, Muhammet Kul, am Mittwoch. Der Bescheid über die Ablehnung sei noch nicht da. Erst dann könnten weitere Schritte unternommen werden. «Wir wollen nicht unbedingt klagen. Vielleicht kann man das anders lösen», sagte Kul und verwies auf den Weg über die Regierung von Schwaben.
Ein Sprecher der Behörde erläuterte, der Bürgermeister habe die Möglichkeit, den Beschluss des Stadtrats ausdrücklich zu beanstanden, den Vollzug des Beschlusses auszusetzen und dann eine Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen. Bisher sei diesbezüglich aber nichts bei der Regierung von Schwaben eingegangen.
Der Memminger Stadtrat hatte am Montagabend nach einer Debatte gegen den Bau des 24 Meter hohen Minaretts entschieden. Bei der Abstimmung gab es mit 20 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen eine Pattsituation. Stimmengleichheit gilt entsprechend der Gemeindeordnung der Antrag als abgelehnt. Schon der Memminger Bauausschuss hatte den Bauantrag mit sieben zu sieben Stimmen abgelehnt. Oberbürgermeister Jan Rothenbacher (SPD) wollte dies durch das Plenum prüfen lassen. Die SPD im Stadtrat hatte auf die Ablehnung im Bauausschuss mit Unverständnis reagiert. Auch die SPD schaue kritisch auf die Moscheenlandschaft und auf den politischen Islam, hieß es dazu vergangene Woche. Wenn aber Bauanträge nach dem religiösen Hintergrund oder nach der Gesinnung des Antragsstellers bewertet würden, werde mit zweierlei Maß gemessen.
Die Türkisch Islamische Gemeinde hatte klargestellt, dass es sich bei dem Minarett um ein rein baulich religiöses Symbol handle – es sei keine Lautsprechereinrichtung vorgesehen, über die zum Gebet aufgerufen werden könnte.