Nachdem am Montagmorgen die Verkehrsführung an der Baustelle der Breitenhofkreuzung an der B10 in Neu-Ulm umgestellt wurde, dauerte es nicht lange bis zu einem Unfall.
Gegen sechs Uhr morgens war ein 63-jähriger Opel-Fahrer von Nersingen kommend auf der Bundesstraße stadteinwärts unterwegs und wechselte gewohnheitsmäßig zwischen der Breitenhofkreuzung und der Brücke Otto-Hahn-Straße auf die linke Fahrspur, um auf die Brücke aufzufahren. Durch den Baustellenfortschritt war nur wenige Stunden die Beschilderung geändert worden. Für die nächsten Wochen nutzt der Gegenverkehr genau diese Fahrspur und eine 21-jährige BMW-Fahrerin war dort ordnungsgemäß unterwegs. Da beide Fahrzeuge relativ langsam unterwegs waren, wurde nur die BMW-Fahrerin leicht verletzt, die wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Die Feuerwehr Neu-Ulm sicherte die Unfallstelle ab und leitete den Verkehr um die Unfallstelle herum. Abschleppwagen mussten beide Fahrzeuge aufladen, da sie nicht mehr fahrfähig waren. Nach Polizeiangaben entstand an beiden Fahrzeugen ein Sachschaden von jeweils rund 5 000 Euro.
Die Polizei sicherte die Spuren an der Unfallstelle und bei der Befragung der Unfallbeteiligten gab der Unfallverursacher an, dass er durch die geänderte Verkehrsführung irritiert war. Sofort überprüften die Beamten die Beschilderung und holten neben einem eigenen Fachmann auch noch Mitarbeiter des planenden Straßenbauamt Krumbach an die Unfallstelle. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Beschilderung vollständig und korrekt ist. Während der Ortsbesichtigung konnten die Fachleute aber sehen, wie ein weiterer Autofahrer auf Höhe der Breitenhofkreuzung nach links wechselte, mutmaßlich, um zu überholen und damit genauso wie der Unfallverursacher im Gegenverkehr unterwegs war. Dabei missachtete der Fahrer nicht nur die durchgezogene Linie, sondern auch die gelben Pfeile auf der Fahrbahn, die ihm entgegen zeigten. Er bemerkte seinen Fehler noch rechtzeitig und konnte ohne Unfall zurück auf seine Fahrspur wechseln. Das Bauamt überprüft nun, ob zusätzliche Barrieren und Geschwindigkeitsbegrenzungen notwendig sind, um die bereits beschilderten Regelungen durchsetzen zu können.
Durch den vierspurigen Ausbau der B10 zwischen der Stadtgrenze Neu-Ulm und der A7-Ausfahrt Nersingen kommt es durch den Baufortschritt immer wieder zu Änderungen in der Verkehrsführung.
Text/Foto: Thomas Heckmann