Neu-Ulmer Heime & Kliniken: Besuche verboten!

Besucher dürfen Alten- und Pflegeheime, Kliniken sowie Reha-Einrichtungen und Krankenanstalten des Landkreises Neu-Ulm nicht mehr betreten. Das Landratsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen

Um der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2  entgegen zu wirken und um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen, erlässt das Landratsamt Neu-Ulm eine Allgemeinverfügung. Diese besagt, dass Besucherinnen und Besucher Alten- und Pflegeheime, Reha-Einrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Krankenanstalten, Hospiz, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie die drei Kliniken der Kreisspitalstiftung im Landkreis Neu-Ulm nicht mehr betreten dürfen. Das Landratsamt bittet alle Einrichtungen, dass sie das Besuchsverbot sofort umsetzen. Die Allgemeinverfügung ist bis auf Weiteres unbefristet gültig.

AUSNAHMEN für „HÄRTEFÄLLE“

Ausnahmen für das Besuchsverbot sind therapeutisch oder medizinisch notwendige Besuche, Handwerker für nicht aufschiebbare bauliche Maßnahmen sowie betriebsnotwendige An- und Ablieferungen. Eine weitere Ausnahme gibt es für Angehörige von Not- und Härtefällen, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt oder wenn der Patient bzw. die Patientin aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht selbst Kontakt zu den Angehörigen über das Telefon aufnehmen kann. Für diese Besuche ist vorher eine telefonische Abstimmung mit der Einrichtung vorzunehmen. Für die Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn gelten hierfür folgende Nummern:

Auch nehmen die Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn bei Notfällen und Fällen, in denen lebensbedrohliche Situationen vorliegen, regelhaft Kontakt mit den Angehörigen auf, um diese zu informieren.

Bußgelder bei Missachtung

Des Weiteren werden die Kliniken die den Bettplätzen zugeordneten Patiententelefone kostenlos zur Verfügung stellen, damit diese mit ihren Angehörigen, Freunden und Bekannten telefonieren können.

Wird gegen die Allgemeinverfügung verstoßen, können ein Bußgeld verhängt oder strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Das Landratsamt Neu-Ulm ist sich bewusst, dass es sich hierbei um eine einschneidende Maßnahme handelt. Diese wurde getroffen, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Dazu gehören laut Robert Koch-Institut ältere und kranke Menschen. Um diese besonders zu schützen und das Risiko für diese so weit wie möglich zu minimieren, wurde dieses Vorgehen beschlossen. Wir werben um Verständnis für diese Maßnahmen. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung – insbesondere auch unserer älterer Menschen – rechtfertigt diese und hat absolute Priorität.

Das könnte Dich auch interessieren

16.09.2024 Weichenstellung für Barrierefreiheit am Bahnhof Nersingen Die Barrierefreiheit am Bahnhof Nersingen wird bald Realität. Im Rahmen des neuen Aktionsplans der bayerischen Staatsregierung sollen Bahnhöfe für Menschen mit körperlichen Einschränkungen leichter zugänglich gemacht werden. Thorsten Freudenberger, Landtagsabgeordneter, hat die positive Nachricht verkündet. Investitionen in Millionenhöhe Der Freistaat Bayern investiert 100 Millionen Euro in den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen. Dank zusätzlicher Beteiligungen von 04.09.2024 Vermisster Wanderer tot in Tiroler Schlucht gefunden Ein vermisster Wanderer aus Bayern ist tot in einer Schlucht in den Tiroler Bergen gefunden worden. Wie die österreichische Polizei am Mittwoch mitteilte, lag der 77-Jährige leblos in einem Bachbett in der Nähe von Schnann am Arlberg. Der Mann aus dem Landkreis Neu-Ulm war allein auf einer mehrtägigen Wanderung in den Lechtaler Alpen unterwegs. Als er 13.08.2024 Deutsche Bevölkerung zieht es weg aus der Großstadt Alle acht Stadtkreise in Baden-Württemberg haben vor allem deutsche Staatsangehörige an ihre angrenzenden Kreise verloren. Als Hauptursache dafür nennt das Statistische Landesamt in Fellbach die Wohnungsknappheit und die damit verbundenen hohen Wohnungskosten in den Zentren. Auch Ulm ist betroffen Besonders stark waren die Wanderungsverluste an das Umland in Karlsruhe, Ulm und Freiburg im Breisgau. In 08.08.2024 Der größte Solarpark im Kreis Neu-Ulm entsteht Im Rothtal wird zurzeit der bislang größte Solarpark im Kreis Neu-Ulm gebaut. Auf einer beeindruckenden Fläche von rund 36 Hektar in Oberroth und Unterroth werden über 65.000 Solarmodule installiert, die insgesamt eine Leistung von etwa 41.000 Kilowatt-Peak erbringen sollen. Damit handelt es sich um ein echtes Leuchtturmprojekt für die Region. Gemeinschaftliche Anstrengung für die Energiewende