Lange konnte man ihm nichts anhaben, doch nun…
Nach dem Einbruch in ein Wohnhaus am Ulmer Eselsberg in der Nacht auf 6. Januar 2018, bei welchem ein 59-jähriger Hausbewohner ums Leben gekommen war, hat die Staatsanwaltschaft Ulm dieser Tage gegen einen 34 Jahre alten Kirgisen Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm erhoben.
Nach dem Anklagevorwurf fassten der 34-Jährige zusammen mit dem erstinstanzlich durch das Landgericht Ulm bereits verurteilten Ehepaar und einem weiteren Mittäter zum Jahreswechsel 2017/2018 den Entschluss, in ein Gebäude im Veltliner Weg am Ulmer Eselsberg einzubrechen. Die Mittäterin, welche das Objekt aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als Hauswirtschafterin kannte, soll den Tipp für das „lohnende Tatobjekt“ gegeben haben. Während der Tatausführung in der Nacht auf 06.01.2018 soll die Frau draußen vor dem Tatobjekt gewartet haben, während die drei Männer in das Objekt eingebrochen seien. Als die 91 und 59 Jahre alten Hausbewohner, Mutter und Sohn, auf die Eindringlinge aufmerksam geworden seien, sollen die Täter den 59-Jährigen niedergeschlagen, mit einer zu diesem Zweck mitgebrachten Rolle Klebeband gefesselt und geknebelt haben.
Anschließend sollen sie unter Mitnahme von Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von über 10.000 € die Flucht ergriffen haben. Der 59-Jährige wurde durch den Angriff im Hals-/Gesichtsbereich schwer verletzt. Diese Verletzungen und die Knebelung führten zu einer akuten Sauerstoffunterversorgung, die zu schwersten Hirnverletzungen und – trotz schneller notfallmedizinischer Versorgung – schließlich im Laufe desselben Tages zum Tode führten. Die 91-jährige Mutter des Verstorbenen wurde nur leicht verletzt.
Die Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten auch des 34-Jährigen als Mord, nämlich als Tötung aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat (des Raubes) sowie als Raub mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung.
Etwa eine Woche zuvor (30.12.2017 bis 01.01.2018) soll der Angeschuldigte auch in ein anderes Gebäude am Ulmer Eselsberg eingebrochen sein und Bargeld und Wertgegenstände im Gesamtwert von 550 € entwendet haben.
Der Angeschuldigte wurde im vorliegenden Verfahren auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Ulm am 19.02.2018 in Israel festgenommen und am 26.02.2020 an die deutschen Justizbehörden überstellt. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft. Zu den beiden Taten hat sich der Angeschuldigte bislang nicht geäußert.
Nach dem vierten mutmaßlichen Tatbeteiligten wird weiterhin gefahndet.