Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Mitte 2023, bei dem eine formal falsche Rechtsgrundlage der Stadt Freiburg moniert wurde, musste auch die Stadt Ulm handeln. Als Reaktion darauf trat eine Übergangslösung in Kraft, welche die Gültigkeit der Bewohnerparkausweise bis zum 31. Dezember 2023 automatisch verlängerte.
Nun wurde eine rechtmäßige Rechtsverordnung erlassen, die die Verlängerung der Parkausweise zum Jahresende regelt.
Die Verkehrsbehörde der Stadt Ulm empfiehlt allen, deren Bewohnerparkausweise zum Jahresende 2024 ablaufen, bereits jetzt eine Verlängerung vorzunehmen. Wer die Verlängerung frühzeitig in den Herbstmonaten beantragt, kann lange Wartezeiten zum Jahreswechsel vermeiden.
Bewohnerparkausweise können ab sofort sowohl über das Serviceportal BW als auch persönlich in der Servicestelle Verkehr während der Öffnungszeiten verlängert werden. Der Verlängerungsprozess erfolgt nahtlos, sodass keine zeitlichen Verluste entstehen.
Detaillierte Informationen und die Möglichkeit zur Beantragung sind auf der städtischen Website zu finden.